Transparenz durch Öffentlichkeit
Würzburg-Land. Zwei Anträge, die das Kommunalunternehmen betreffen hat die Ausschussgemeinschaft von FDP und ödp heute dem Landrat zur Behandlung im Kreistag übergeben.
Zum Einen geht es um die Anwendung des Öffentlichkeitsgrundsatzes in den Auffsichtsräten und im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens. Dazu Kreisrat Wolfgang Kuhl: „Warum soll das, was für kommunale Unternehmungen in Form eines Eigenbetriebes gilt, nicht auch für unser Kommunalunternehmen gelten, welches lediglich eine andere Rechtsform aufweist? Die Bürger haben einen Anspruch auf diese Information.“ Laut Antrag von FDP und ödp sollen die gleichen Kriterien für den Ausschluss der Öffentlichkeit angewandt werden, wie sie auch für den Kreistag oder seine Ausschüsse gelten.
Der zweite Antrag hat zum Ziel, dass künftig vor Entscheidungen über die Ausweitung der wirtschaftlichen Aktivität des Kommunalunternehmens ein Beschluss durch den Kreistag erfolgen muss. „Es hätte einer Reihe von Entscheidungen des Kommunalunternehmens in der Vergangenheit gut getan, wenn diese zunächst auf einer breiteren Basis im Kreistag diskutiert worden wären.“ kritisiert Matthias Henneberger (ödp). Er sieht gerade den Kreistag in der Pflicht dem Kommunalunterehmen den entsprechenden Rahmen für das wirtschaftliche Handeln vorzugeben. Im Hinblick auf die Ereignisse um die Finanzgeschäfte der WVV oder der Bayerischen Landesbank ergänzt Kreisrat Steffen Krämer (FDP): „Es reicht eben nicht aus, wenn sich Kreisräte im Verwaltungsrat oder in den Aufsichtsräten lediglich auf die Plausibilität von Vorlagen der Geschäftsführung verlassen. Es muss vielmehr kritisch hinterfragt werden, ob diese Aktivität auch gesamtwirtschaftlich für die Region und die Bürger sinnvoll ist. Insbesondere im Bereich der Seniorenpflege oder der Gesundheitsversorgung ist das Kommunalunternehmen Verpflichtungen eingegangen und hat Abhängigkeiten geschaffen, die allein mit dem kommunalen Sicherungsauftrag nicht zu rechtfertigen sind.“
Die Anträge sind dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt.


