BW-Justizminister Prof. Ulrich Goll
Interview: Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll begründet seine Ablehnung der organisierten Sterbehilfe
“Keine Brücke ins Jenseits”
Stuttgart. “Gute Aussichten auf eine Mehrheit” sieht Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll für ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe. Die Aktion des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch habe “viele schockiert und alle ins Nachdenken gebracht”, begründet der FDP-Politiker im Interview mit unserer Zeitung seinen Optimismus. Heute berät der Bundesrat den Vorstoß.
Ist denn gewerbsmäßige Sterbehilfe in Deutschland ein echtes Problem?
Ulrich Goll: Es fängt an, eines zu werden. Bei mir sind die Alarmglocken mit dem Fall auf einem Parkplatz in der Schweiz angegangen. Da müssen wir uns schon Gedanken machen, ob wir das haben wollen oder nicht.
Ihr ehemaliger Ministerkollege Roger Kusch scheint in Deutschland bisher ein Einzelfall, wenn auch ein unerträglicher.
Goll: Das zeigt aber, mit welcher Szene wir es zu tun haben werden, wenn wir die organisierte Sterbehilfe zulassen. Viele wissen gar nicht, was bisher schon möglich ist in Deutschland. Die Beihilfe zum Selbstmord ist straffrei. Auch wenn ein Angehöriger in einer zugespitzten Situation hilft, macht er sich nicht strafbar. Bei den Ärzten ist es ein bisschen kritischer, weil sie eine Pflicht haben zu helfen. Aber selbst da ist die Unterstützung von Sterbewilligen denkbar. Wir reden also bei einem Verbot nur über organisierte Sterbehilfe in Vereinen und geschäftsmäßig.
Was sind die zentralen Motive für den Vorstoß?
Goll: Die Verfassung verpflichtet den Staat, das Leben zu schützen. Die Grenze, wo der Schutz aufhört, ist der Selbstmord. Aber der Staat sollte nicht zulassen, dass in organisierter Form, sozusagen an der nächsten Ecke, die Brücke ins Jenseits geebnet wird. Das würde auch vorschnellen Entschlüssen den Weg bereiten. Da hat einer mal eine Depression und geht einfach zu einem solchen Verein, um Schluss zu machen. Es kommen vielleicht manche Pflegefälle unter Druck, wenn die Angehörigen über die Kosten jammern. Generell würde die Achtung vor dem Leben sinken. Deshalb greift hier die Schutzpflicht des Staates.
Den Arzt wollen Sie aussparen. Was ist denn, wenn ein Arzt daraus ein Gewerbe macht?
Goll: Dass ein einzelner Arzt Sterbehilfe in einer Mehrzahl von Fällen macht, kann man nicht verhindern. Die Frage ist tatsächlich, wie man trennscharf vorgehen kann. Für mich bin ich zu dem Schluss gekommen, dass das eigentlich Befremdliche und Unappetitliche in der organisierten Form liegt. Da sagt das Rechtsgefühl Stopp.
Heute geht es in den Bundesrat. Welche Chancen rechnen Sie sich aus?
Goll: Der Vorstoß hat gute Aussichten auf eine Mehrheit. Dazu hat die Diskussion über den Fall Kusch, der viele schockiert und alle ins Nachdenken gebracht hat, sicher beigetragen.
Rheinland-Pfalz hält ein solches gesetzliches Verbot für überzogen . . .
Goll: Na ja, die werden ihre Position nach einer Diskussion mit ihren Bürgern vielleicht noch zu korrigieren haben. Bei der organisierten Sterbehilfe sieht man ganz gut, wo die Grenze des Legalen sein sollte. Sonst bekommen wir Zustände, wo profilierungsbedürftige Leute, die da vielleicht ihre eigenen Probleme lösen wollen, das Geschehen bestimmen. Für mich ist spannend, dass manche Organisationen über Wochen einen ersten Fall ankündigen. Dann dauert es aber ewig und es kommt nichts. So willkommen ist das anscheinend gar nicht. Mancher will vielleicht nur darüber reden. Und das will ich nicht.
Bekommen Sie denn Unterstützung aus der Bürgerschaft?
Goll: Da steht nicht die Frage im Vordergrund, ob ich Unterstützung kriege und dann mache ich es. Diese Frage hat ethische und religiöse Momente. Da muss sich jeder selbst fragen, was er will, was nicht. Aber ich glaube, dass das Verbot auf breiten Konsens stoßen wird.
Zur Person: Ulrich Goll
• Der 1950 in Überlingen am Bodensee geborene Ulrich Goll greift als Justizminister gerne populäre Themen auf. Die Sicherungsverwahrung für Wiederholungstäter war ein solches, jetzt will er die gewerbsmäßige Sterbehilfe gesetzlich verbieten,
• Goll ist bereits zum zweiten Mal Chef im Justizressort 2002 schied der FDP-Mann nach sechs. Amtjahren aus und wurde Anwalt in der Heidelberger Kanzlei von Jobst Wellensiek. Als seine Nachfolgerin Corinna Werwigk-Hertneck gehen musste, war er 2004 wieder zur Stelle,
• Der passionierte Motorradfahrer ist verheiratet Lind hat fünf Kinder,
Von unserem Korrespondenten Peter Reinhardt – Fränkische Nachrichten (Mannheimer Morgen) vom 04. Juli 2008


