FDP erteilt Prüfauftrag an Kommunalaufsicht des Landkreises Würzburg
Auf eine entsprechende Anfrage der Ausschussgemeinschaft von FDP und ödp in der Kreistagssitzung am 23.7.2010 wurde seitens des Landrates und der Geschäftsführung des Kommunalunternehmens eine Umgehung der Befassungspflicht des Kreistages gemäß § 6 (3) der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens eingeräumt. Die Regelungen des §6 (3) der Unternehmenssatzung sollen sicherstellen, dass der Kreistag vor Entscheidungen des Verwaltungsrates, wie der Beteiligung oder Errichtung von Unternehmen, ausreichend Gelegenheit bekommt, sich mit den Konsequenzen derart weitreichender Angelegenheiten zu befassen und gegebenenfalls die Mitglieder des Verwaltungsrates anzuweisen.
Bei der Gründung der Main-Klinik MVZ gGmbH wurde der Kreistag dementsprechend nicht beteiligt.
Die Ausschussgemeinschaft von FDP und ödp im Kreitag bittet daher um eine Prüfung der nachfolgenden Fragen und einen Bericht über das Ergebnis an den Kreistag:
1) Aus welchem Grund wurde der Kreistag nicht im Vorfeld mit der Angelegenheit befasst?
2) Handelt es sich bei der Nicht-Beteiligung um einen Verstoß gegen § 6 (3) der Unternehmenssatzung?
3) Sofern es sich um einen Verstoß im Sinne der Frage 2 handelt, wer trägt dafür die Verantwortung?
4) Welche rechtlichen Konsequenzen hätte ein solcher Verstoß für die Errichtung des Medizinischen Versorgungszentrums an der Main-Klinik in Ochsenfurt?


