20.08.2010

Ausweitung der wirtschaftlichen Aktivität des KU

Filed under: — Steffen Krämer @ 12:26

Ausweitung der wirtschaftlichen Aktivität durch das Kommunalunternehmen und seiner Beteiligungen

Zur Wahrung der Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft und des Aufrechterhalts fairer Wettbewerbsbedingungen ist es unabdingbar, dass sich der Staat wirtschaftlich ausschließlich auf dem Gebiet der unmittelbaren Daseinsvorsorge betätigt. Wirtschaftliche Aktivitäten sind immer auch mit Risiken verbunden, für die im Falle eines kommunalen Unternehmens letztlich der Bürger und damit der Steuerzahler einzustehen hat. Dies verschafft kommunalen Unternehmungen im Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft wesentliche Vorteile, z.B. bei der Kreditbeschaffung.

Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg ist in einer Reihe von Geschäftsfeldern aktiv, bei denen es sich keinesfalls um Leistungen der Daseinsvorsorge handelt. Dazu gehören u.a. die Senioreneinrichtungen und die Gesundheitsdienstleistungen, insbesondere im ambulanten Bereich. Darüber hinaus werden innerhalb des Kommunalunternehmens Dienstleistungen erbracht, die andernorts durch private Unternehmungen ausgeführt würden.

Im Interesse fairer Wettbewerbsbedingungen und zur Wahrung der Entwicklungsmöglichkeiten der privaten Wirtschaft in den Geschäftsfeldern außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge sowie im Hinblick auf eine Minimierung des Risikos des Landkreises als Gewährträger bei wirtschaftlich negativen Entwicklungen möge der Kreistag beschliessen, dass künftige Investitionen durch das Kommunalunternehmen und seiner Beteiligungen in neue wirtschaftliche Einrichtungen der vorherigen Zustimmung des Kreistages bedürfen. Die Ausweitung der wirtschaftlichen Aktivität durch betriebliche Erweiterung oder der Übernahme von Betreiberverpflichtungen bedarf ebenfalls einer Zustimmung des Kreistages im Vorfeld. Dazu gehören unter anderem die Gründung neuer Gesellschaften oder die Erweiterung des bestehenden Geschäftsbetriebes durch Pachtverträge. Die dazu erforderlichen Dokumente, wie Satzung des Kommunalunternehmens und die Gesellschaftsverträge sind entsprechend anzupassen.

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