20.08.2010

Transparenz durch Öffentlichkeit

Filed under: — Steffen Krämer @ 12:39

Transparenz durch Öffentlichkeit – Grundsatz der Öffentlichkeit bei kommunalen Entscheidungen auch im Kommunalunternehmen

Werden kommunale Unternehmungen in Form von Eigenbetrieben geführt, sind die Sitzungen des so genannten Werksausschusses grundsätzlich öffentlich. Bei kommunalen Unternehmen in Form von Kapitalgesellschaften wird der “Grundsatz der Öffentlichkeit” häufig umgangen, indem keine adäquaten Festlegungen, z.B. in der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag vorgenommen werden.

Für das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg und seine zugehörigen Beteiligungen sind bislang keine Regelungen getroffen worden, die eine Umsetzung diese demokratischen Grundsatzes ermöglichen.

Der Kreistag möge daher beschliessen, dass die Durchführung der Sitzungen der Aufsichtsgremien des Kommunalunternehmens (Verwaltungsrat bzw. Aufsichtsräte) grundsätzlich in öffentlicher Sitzung erfolgt. Die Öffentlichkeit darf nur im Ausnahmefall ausgeschlossen werden. Die Kriterien dafür entsprechen der Geschäftsordnung des Kreistages. Die dazu erforderlichen Dokumente, wie Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens und die Gesellschaftsverträge sind entsprechend anzupassen.

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