Dr. Max Stadler, MdB
Gaibach, 16. Juli 2011

„Freiheit und Sicherheit im liberalen Rechtsstaat – Aktuelle Innen- und Rechtspolitik in der Tradition von Wilhelm Behr“

Festrede beim Liberalen Frankentreffen

Dr. Max Stadler, MdB
Dr. Max Stadler, MdB

Lieber Joachim Spatz,
sehr geehrter Herr stellvertretender Landrat,
sehr geehrter Herr Stadtrat,
lieber Kreisrat Hans Müller,
lieber langjähriger Stiftungspräsident Hermann Rind,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundestag, Landtag und aus den kommunalen Gremien,
meine sehr geehrten Damen und Herren!

Wenn ich heute hier als Passauer beim „Liberalen Frankentreffen“ einen Vortrag über „Aktuelle Innen- und Rechtspolitik in der Tradition von Wilhelm Behr“ halten darf, gibt mir das die Gelegenheit, ein Stück Wiedergutmachung zu leisten. Denn es war auch die Passauer Polizei, unter deren Aufsicht Wilhelm Behr 1836 seine jahrelange Festungsstrafe wegen liberaler Umtriebe, Majestätsbeleidigung und Teilnahme am Gaibacher Fest verbüßen musste.
Ich möchte daher – genau 175 Jahre nach seiner Verurteilung zur Festungshaft – zeigen, wie sehr die Grundlinien im Denken von Wilhelm Behr, der nicht nur Bürgermeister von Würzburg, bayerischer Abgeordneter und Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung war, sondern auch Ehrenbürger von Volkach, Herausgeber einer Zeitung und Professor für Staatsrecht, sich in der heutigen liberalen Innen- und Rechtspolitik wiederfinden. Denn Wilhelm Behr hat bereits in seinem Verfassungsentwurf im Jahre 1816 ein wichtiges Anliegen formuliert, nämlich „die Sicherung eines Gleichgewichts der Freiheit und eines garantierten Rechtsstandes ihrer Glieder nach Innen.“

Daran knüpft auch die aktuelle Regierungspolitik der FDP in diesem Bereich an. Es geht der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und den liberalen Innen- und Rechtspolitiker im bayerischen Landtag und im Bundestag zentral darum, für ein ausgewogenes Verhältnis von Freiheit und Sicherheit in einem liberalen Rechtsstaat zu sorgen. Innere Sicherheit und innere Liberalität zu verbinden ist unser Ziel.
Ich meine, dass diese Grundmelodie die erst kürzlich mit dem Bundesinnenminister verabredete Neufassung des Terrorbekämpfungsergänzungsgesetzes prägt. Das Verhandlungsergebnis, das Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit Hans-Peter Friedrich erzielt hat, sehe ich nicht als gerade noch vertretbaren Kompromiss an, den man zähneknirschend hinnehmen muss, sondern als deutliche Trendwende in der deutschen Innenpolitik der letzten zehn Jahre. Endlich wird die legislatorische Auseinandersetzung mit der terroristischen Bedrohung auf eine saubere rechtsstaatliche Grundlage gestellt. Dies ist ein Verhandlungserfolg innerhalb der christlich-liberalen Koalition, den wir offensiv vertreten sollten.
Seit zehn Jahren, seit den Anschlägen von 9/11, war nämlich die deutsche Innenpolitik geprägt durch immer weitergehende und tiefgreifendere Einschnitte in die Grundrechte. Symbolhaft dafür stehen die sogenannten „Otto-Kataloge“, benannt nach dem damaligen Innenminister aus den Reihen der SPD, Otto Schily. Diese Gesetzespakete haben dem BND, dem Verfassungsschutz und dem MAD Zugriff auf personenbezogenen Daten in bisher nie gekanntem Ausmaß erlaubt.
Selbstverständlich lag nach den Terroranschlägen von 9/11 eine neue Bedrohungslage vor, auf die die damalige Bundesregierung reagieren musste. Und selbstverständlich sind auch wir uns unserer Verantwortung bewusst und wollen, dass die Menschen in Deutschland sicher leben können.
Doch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat in einer bemerkenswerten Reihe von Urteilen gezeigt, dass der Gesetzgeber den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht mehr gewahrt hat. Wir nehmen daher das Postulat von Wilhelm Behr als Leitlinie unserer liberalen Innenpolitik. Wilhelm Behr hat verlangt, es müsse „das richtige rechtsstaatliche Maß zwischen Sicherheit und Freiheit gefunden werden.“ Genau darum geht es, und deshalb ist es gut, dass wir an die Tradition von Wilhelm Behr anknüpfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Fürst von Metternich nannte Würzburg den „Feuerherd der Revolution“. Ein solches Verdikt aus Metternichs Munde kann man geradezu als ein Kompliment ansehen, denn es beschreibt den Einsatz der Franken für die Freiheit und die liberale Sache. Franken war, neben der Pfalz, 1830 zutiefst geprägt von liberalen Köpfen und Ideen und war eines der Kernlande der liberalen Vormärzbewegung.
Neben Wilhelm Behr sind Ignaz von Rudhart, Franz Ludwig von Hornthal oder Ludwig Feuerbach zu nennen. Aus dem literarischen Vormärz aber auch der Franke Friedrich Rückert. Sie alle haben übrigens ihr politisches Freiheitsstreben mit Berufsverbot, mit dem Verbot der Lehrtätigkeit oder Festungshaft bezahlt.
Eine kleine Fußnote am Rande: In Passau hat man Ignaz von Rudhart ein Denkmal gesetzt, weil er dort als Regierungspräsident sehr segensreich gewirkt hat – vielleicht noch eine Rechtfertigung dafür, warum ich als Niederbayer heute beim Frankentreffen sprechen darf.
Die Aufzählung liberaler Köpfe zeigt, dass die liberale Bewegung in Franken eine große Bandbreite von Persönlichkeiten und somit von politischen Meinungen umfasste. Das reichte von den Radikal-Liberalen um Wilhelm Behr, über die Gemäßigt-Liberalen um Ignaz von Rudhardt bis hin zu den Konservativ-Liberalen.
Es handelte sich also um eine Ansammlung höchst freiheitlicher Individualisten zur Durchsetzung ihrer höchst unterschiedlichen, freiheitlichen politischen Ziele und Vorstellungen. Das könnte sogar eine immer noch aktuelle Zustandsbeschreibung der Liberalen in ganz Europa sein, wohingegen die heutige FDP-Bundestagsfraktion ein Bild der Diszipliniertheit vermittelt, vielleicht auch manchmal nur ein scheinbares Bild der Geschlossenheit.

Joachim Spatz, MdB
Joachim Spatz, MdB

Doch zurück zum 19. Jahrhundert.
Die wichtigste politische Frage in dieser Zeit der großen Umwälzungen und Umbrüche, also zwischen der Niederlage Napoleons 1815 in Waterloo und der Revolution von 1848, war die Frage nach der deutschen Reichseinigung. Daraus folgte unmittelbar die Frage, welche Verfassung dieses Deutsche Reich denn haben sollte. Denn der Befreiungskrieg gegen Napoleon hatte den Deutschen weder einen einheitlichen Staat noch eine freiheitliche Verfassung gebracht.
Die führenden fränkischen Liberalen waren in beiden Fragen uneins. Weder hatte man eine gemeinsame Vorstellung darüber, ob die Reichsgründung mit oder ohne Österreich erfolgen sollte; noch konnte man sich über die Ausgestaltung einer zukünftigen Verfassung einigen.
Dennoch: Bei ihnen allen wurden bereits die prägenden Grundlagen des liberalen Rechtsstaats sichtbar: die Freiheit des Einzelnen, die Herrschaft des Rechts, das Recht auf Eigentum, das recht auf Bildung und berufliches Fortkommen unabhängig von der Geburt und schließlich die Volkssouveränität.
Klar und überraschend modern hat diese liberalen Ideen Wilhelm Behr in seinem 1804 erschienen Frühwerk „System der allgemeinen Staatslehre“ formuliert, aus dem er dann bis 1816 sogar einen kompletten Verfassungsentwurf erarbeitet hat.
Er sprach sich darin für einen auf Rechtstaat aus, dessen „Gesetze auf dem Vertragsweg zustande gekommen sind“. Für Behr besitzt das Volk die höchste Gewalt und vom Volk sollten auch die Repräsentanten der Legislative bestimmt werden.
Bei einem Missbrauch der Macht, entweder durch die Legislative oder durch die Exekutive, sollten die Ausführenden direkt vom Volk abgesetzt werden können. In seiner Staatstheorie von 1804 spricht sich Behr zwar für eine konstitutionelle Monarchie aus, hält aber eigentlich die Republik für die ideale Staatsform.
Behr propagiert dann in seinem Verfassungsentwurf 1816 einen gleichberechtigten föderalen Bundesstaat und fordert darin, die bereits zitierte „Sicherung eines Gleichgewichts der Freiheit und eines garantierten Rechtsstandes ihrer Glieder nach Innen.“ Aus  seinem Frühwerk übernimmt er die Forderung nach Freiheit der Wissenschaft, nach Religionsfreiheit und der Pressefreiheit sowie der Aufgabe des Staates zur „Erhaltung des Friedens im Äußeren“.

Seine Ideen verrat Wilhelm Behr in einer politischen Großwetterlage im Umfeld des Wiener Kongresses von 1815. Das heißt, es gab eben nicht nur die Diskussion um eine deutsche Reichsgründung, sondern auch die Restaurationsbewegung der siegreichen Mächte über Napoleon, die um eine Festigung, also Restaurierung ihrer Monarchien kämpften und jeden Freiheitsgedanken als systemgefährdend unterdrückten.
Mit den Karlsbader Beschlüssen von 1819 wurde auf Betreiben von Fürst von Metternich deshalb ein Spitzel- und Verfolgungssystem eingesetzt, das die liberale freiheitliche Bewegung, die deutsche Reichseinigung und jede Verfassungsdiskussion in Repression, Verfolgung und Festungshaft erstickte.
Trotz Zensur, Berufsverbot, Haft und Repression aber blieben die fränkischen Liberalen nicht nur bei ihren rechtsstaatlichen und freiheitlichen Forderungen, es gab sogar noch in einem weiteren Punkt Konsens: Zur Durchsetzung ihre politischen Vorstellungen und Ziele galt für sie nur die politische Debatte, nur die öffentliche Rede das einzig legitime und das einzig geeignete Mittel. Gewalt war keine Option. Auch dieser Punkt war und ist ein wichtiges Kennzeichen liberaler Überzeugung und liberalen Handelns.

Das Argument, die Diskussion, die Debatte nimmt in jedem liberalen System eine Schlüsselrolle ein. Der spanische Philosoph und Politiker Donoso Cortes, der zunächst dem Liberalismus zugetan war, sich später aber davon abwandte, beschrieb einmal spöttisch die Liberalen als „diskutierende Klasse“. Diesen Gedanken spitzte später Carl Schmitt zu, indem er schrieb: „Auf die Frage Jesus oder Barrabas antworten sie – also die Liberalen – mit der Einsetzung einer Untersuchungskommission.“
Als Liberale bleiben wir dennoch dabei: der rationale Diskurs ist die richtige Methode der Willensbildung.
Das Wort, das Argument, ist die Waffe der Liberalen. Zunächst mag es manchmal vermeintlich schwach erscheinen, behält aber seine Sprengkraft und Wirkung oft über die Jahrhunderte hinweg, wie wir auch bei Wilhelm Behr sehen.
Und damit komme ich zurück zur aktuellen Debatte. es war keine Nebensache, sondern eines unsere wichtigen Anliegen, anlässlich der Neugestaltung des Terrorbekämpfungsergänzungsgesetzesgesetzes eine unabhängige Regierungskommission zu installieren. Diese Kommission soll die gesamte Sicherheitsgesetzgebung nach 9/11 einer kritischen Gesamtbetrachtung unterziehen.

Zum ersten Mal lässt eine Regierung das gesetzgeberische Handeln der letzten 10 Jahre in einem sensiblen Bereich freiwillig von einer unabhängigen Kommission überprüfen. Das gab es meines Wissens jedenfalls in der deutschen Innenpolitik noch nie.
Diese Regierungskommission soll unter anderem evaluieren, inwieweit sich in Deutschland nach und nach ein Präventionsstaat ausgeformt hat, de dazu führt, dass man oft auf sehr vage Verdachtsmomente hin Verdachtsmomente hin in eine unangemessene Überwachung geraten kann. Geprüft wird auch, ob schon eine Verwischung des Trennungsgebotes von Polizei und Geheimdiensten eingetreten ist.
Die „Otto-Kataloge“ waren Sondergesetze nach den Anschlägen von 2011. Der Gesetzgeber muss daher laufend untersuchen, ob die Bedrohungslage seit 9/11 unverändert  noch in einem solchen Ausmaß besteht, dass die jetzigem Eingriffe gerechtfertigt sind.
Auch diese Frage wird die Kommission prüfen. Meiner Meinung nach besteht allerdings derzeit noch eine erhebliche Bedrohungslage, so dass ein völliger Verzicht auf das TBEG nicht richtig gewesen wäre. Richtig war es aber, dieses Sondergesetz nicht unbefristet weitergelten zu lassen, sondern eine erneute Befristung auf vier Jahre vorzunehmen.
Wir hatten auch immer gesagt: eine pauschale Fortgeltung ist nicht angemessen, sondern eine Überprüfung jeder einzelnen Eingriffsbefugnis. Im Ergebnis haben wir es geschafft, fünf Maßnahmen ersatzlos auslaufen zu lassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich komme zu einem mir persönlich besonders wichtigen Detail. Aus meiner Erfahrung im BND- Untersuchungsausschuss habe ich dafür geworben, dass die Eingriffsschwelle für Maßnahmen der Dienste angehoben wird. Genügten bisher, wie oben ja schon kritisiert, vage Verdachtsmomente, müssen künftig konkrete Tatsachen vorliegen, bevor tiefe Grundrechtseingriffe erfolgen dürfen. Das ist eine unmittelbare Stärkung des Grundrechtsschutzes eines jeden Einzelnen. Das ist eine Konsequenz auch aus dem Fall Murat Kurnaz, der bekanntlich fünf Jahre seines Lebens unschuldig in Guantanamo eingesperrt war.
Wir haben im neuen Gesetzentwurf auch eine Stärkung der exekutiven und parlamentarischen Kontrolle der Dienste erreicht. Wenn Geheimdienste viele Eingriffsbefugnisse erhalten, muss als Gegengewicht die Kontrolle durch das Parlament ausgebaut werden. Genau dies geschieht jetzt.

Meine Damen und Herren,
vor gut vier Wochen, also Mitte Juni, hat der Spiegel in einem Beitrag über den Streit um diese Sicherheitsgesetze zwischen FDP und der Union, die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als „Wand“ und als
„Berliner Mauer“ bezeichnet, und dass die CDU schon seit Jahren „vor diese Mauer“ läuft und dort mit ihren Sicherheitsgesetzen „abprallt“. Der Spiegel schrieb in diesem Zusammenhang, dass dies bei der Justizministerin bereits ein „übliches Ritual“ sei und der Inhalt um den es gehe beiden politischen Seiten zweitrangig.
Dieser Eindruck ist grundlegend falsch. Es geht um die Sache, um unsere liberale Sache. Daher haben wir ein so großes Unbehagen bei der Vorratsdatenspeicherung. Kann es wirklich richtig sein, die Telekommunikationsdaten von Abermillionen völlig unverdächtiger Menschen für staatliche Zwecke vorzuhalten? Wir haben einen grundrechtsschonenderen Gegenentwurf vorgelegt, das „Quick-Freeze- Verfahren“.
Das „Quick-Freeze-Verfahren“ sieht vor, Verkehrsdaten von Personen zu sichern, die einen hinreichenden Anlass dazu geben. Die Anlassbezogenheit ist der entscheidende Unterschied.
Die EU-Kommission hat angekündigt bis Anfang nächsten Jahres einen eigenen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Interessanterweise hat die EU-Kommission jetzt sogar eigens einen Sachverständigen bestellt, der unser „Quick-Freeze- Verfahren“ als mögliche Alternative prüfen soll.
Es wäre deshalb schwer verständlich, jetzt auf nationaler Ebene eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung in Gang zu setzen, wenn die Grundlage dieser Datenspeicherung, also die EU-Richtlinie, gerade vor einer Veränderung steht.
Der aktuelle Fall der millionenfachen Funkzellenabfrage durch die Polizei bei einem Neonazi-Aufmarsch in Dresden zeigt uns, dass unsere Vorbehalte gegen die Vorratsdatenspeicherung mehr als gerechtfertigt sind.
Der sächsische FDP-Justizminister Jürgen Martens hat darauf schnell reagiert und jetzt eine Initiative zur Beschränkung der Datenabfrage in den Bundesrat eingebracht, die ich ausdrücklich begrüße.

Sehr geehrte Damen und Herren,
aus den letzten Wochen vor der Sommerpause gibt es – außer beim TBEG – noch weitere Einigungen im Bereich Innen und Recht zu verzeichnen:
Wir können durchaus als großen Erfolg verbuchen, dass wir uns beim Thema „Löschen statt Sperren“ durchgesetzt haben. Kinderpornographische Inhalte auf Internetseiten werden nun endgültig gelöscht. Dies gelingt in der Praxis auch mittlerweile in einem großem Umfang. Auf das wirkungslose, da leicht umgehbare bloße „Sperren“ von Seiten kann daher verzichtet werden. Das Gesetz zur Aufhebung des alten Zugangerschwerungsgesetzes war vor einer Woche bereits in erster Lesung im Bundesrat.
Dieser Erfolg wurde auch möglich, weil sich unsere Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, auf EU-Ebene sehr für diese Lösung eingesetzt hat. Nach langem Ringen hat die EU im Juni den Mitgliedsstaaten freigestellt, selbst zu bestimmen, mit welchen Mitteln Kinderpornographie aus dem Netz entsorgt wird. Damit ist der Weg für die von uns favorisierte Lösung frei.
Das nächste äußerst schwierige Thema ist die Reform der Sicherungsverwahrung.
In diesem höchst sensiblen Bereich ist uns ebenfalls eine Einigung mit der Union gelungen, die eine liberale Handschrift trägt. Wir haben den Grundsatz, dass die einschneidende Maßnahme „Sicherungsverwahrung“ das letzte Mittel des Strafrechts bleiben muss, Rechnung getragen. In diesem „Ultima-Ratio-Prinzip“ sehen wir uns auch durch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Wir wissen aber auch, dass es eben Fälle gibt, bei denen auf die Sicherungsverwahrung nicht verzichtet werden kann, wie ja auch aktuelle Vorkommnisse bewiesen haben.
Mit seiner Entscheidung vom 4. Mai 2011 hat das Bundesverfassungsgericht alte Bestimmungen aus der Zeit vor „unserer“ Reform und Bund und Länder in die Pflicht genommen, ein „freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept“ der Sicherungsverwahrung zu entwickeln und normativ festzuschreiben. Dieser Aufgabe werden wir uns stellen.
Mit einer Reform der Strafprozessordnung haben wir das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant verbessert. Auf Initiative der FDP wurde das Anwaltsgeheimnis gestärkt und die Ungleichbehandlung zwischen Anwälten und Strafverteidigern in der Strafprozessordnung beseitigt.
Gerade in Gaibach und in Erinnerung an Metternichs Zensurmaßnahmen darf ich am Schluß auch noch auf unseren Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit hinweisen. Dieses Thema liegt mir persönlich sehr am Herzen liegt, und zwar auch aus der Erfahrung des BND-Untersuchungsausschusses heraus. Der Gesetzentwurf ist mit der CDU/CSU ausverhandelt, war schon in einer Anhörung des Rechtsausschusses  und wird hoffentlich bald in die 2. und 3. Lesung gehen.

Damit befinden wir heutigen Liberalen uns wieder ganz in der Tradition von Wilhelm Behr, der ja nicht nur Staatsrechtler war, sondern auch Journalist, und der sich bereits früh für die Pressefreiheit eingesetzt hatte.
Wilhelm Behr war eigentlich sogar mehr als Journalist – er war auch sein eigener PR-Berater und Pressesprecher. Denn als Herausgeber und Redakteur der Zeitschrift „Unterhaltungen eines Bürgermeisters mit seinen Mitbürgern“ war er quasi Politiker, Journalist und Berater für Öffentlichkeitsarbeit in eigener Sache.  Über dieses Medium konnte er nicht nur seine liberalen verfassungsrechtlichen Ideen und Vorstellungen seinen Wählern publik machen. Er nutzte seine Zeitschrift auch ,um kommunalpolitische Entscheidungen vorzubereiten, beispielsweise in der Sozialpolitik: So plädierte er 1821, in der Juli-Ausgabe seiner Zeitschrift dafür, eine städtische Sparkasse in Würzburg einzurichten, die dann 1822 tatsächlich gegründet wurde. Sie sollte die stark verschuldeten unteren Schichten der Stadt entlasten.

Meine Damen und Herren,
am Ende will ich nur noch stichwortartig drei Punkte nennen, die wir vor der Sommerpause durchgesetzt haben, und die die ganze Bandbreite liberale Rechtspolitik aufzeigen: Erstens das Gesetz zur Geleichstellung eingetragener Lebensgemeinschaften im Beamtenrecht. Zweitens: Ein anderes Thema ist für die erfreulicherweise sehr innovative deutsche Wirtschaft von großer Bedeutung: nach vielen Jahren haben wir endlich mit 25 EU-Staaten eine Einigung über ein einheitliches und kostengünstigeres Patent erzielt.
Drittens möchte ich gerne noch erwähnen, dass wir eine wichtige humanitäre Neuerung in der Ausländerpolitik erreicht haben – es wurde die Meldepflicht für Schulen abgeschafft, die Kinder unterrichten, deren Eltern ohne Aufenthaltstitel in Deutschland sind.
Wir waren und sind der Meinung dass hier das Kindeswohl vorgeht und die Lebenssituation der Eltern nicht zu Lasten der Kinder gehen darf. Wir wollen, dass diese Kinder eine Zukunft haben, und dass sie hier angstfrei in die Schule gehen sollten - übrigens auch in Kindergärten, Kitas oder jugendtherapeutische Einrichtungen.
Und um noch einen kleinen Ausblick zu wagen: voraussichtlich am 3. August wird die Button-Lösung im Internet im Kabinett verabschiedet um Verbraucher besser vor  Kostenfallen im Internet zu warnen und zu schützen.

Meine Damen und Herren,
damit bin ich endgültig in der Moderne angelangt. Und doch ist es noch einmal möglich den Bogen zu spannen zu Wilhelm von Behr. Ich glaube, die Zwischenbilanz hat gezeigt: Wir haben als Liberale in den letzten zwei Jahren erfolgreich eine sehr anspruchsvolle Liste von Gesetzesvorhaben umgesetzt. Darauf können wir – und darauf sollten wir – durchaus stolz sein. Unser Anspruch ist es, beharrlich die liberalen Positionen zu vertreten und damit einen Beitrag für das unverwechselbare Profil der FDP zu leisten.
Zufrieden könnten wir sein, wenn über uns das gesagt würde, was Minister Schrenck von Notzing über Wilhelm Behr einst gesagt hat.  Von Notzing sagte nämlich, unter der seufzenden Zustimmung des bayerischen Königs, Ludwig I: „Wenn man den Behr in einem Mörser zerstoße und ihn durch ein Sieb seihen würde, so käme immer wieder der Behr heraus“.


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