Im Kreistag von Würzburg sind wir derzeit mit einem Kreisrat vertreten.

Hier vertitt uns Wolfgang Kuhl (http://www.fdp-wuerzburg-land.de/personen/wolfgang-kuhl/)

Zusammen mit der ödp bilden wir hier eine Ausschussgemeinschaft.

Hier eine Auswahl unserer wichtigsten Punkte (im Kreistagswahlprogramm finden Sie alle unsere Positionen):

 

Transparenz durch Öffentlichkeit – Grundsatz der Öffentlichkeit bei kommunalen Entscheidungen auch im Kommunalunternehmen

Werden kommunale Unternehmungen in Form von Eigenbetrieben geführt, sind die Sitzungen des so genannten Werksausschusses grundsätzlich öffentlich. Bei kommunalen Unternehmen in Form von Kapitalgesellschaften wird der “Grundsatz der Öffentlichkeit” häufig umgangen, indem keine adäquaten Festlegungen, z.B. in der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag vorgenommen werden.

Für das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg und seine zugehörigen Beteiligungen sind bislang keine Regelungen getroffen worden, die eine Umsetzung diese demokratischen Grundsatzes ermöglichen.

Der Kreistag möge daher beschliessen, dass die Durchführung der Sitzungen der Aufsichtsgremien des Kommunalunternehmens (Verwaltungsrat bzw. Aufsichtsräte) grundsätzlich in öffentlicher Sitzung erfolgt. Die Öffentlichkeit darf nur im Ausnahmefall ausgeschlossen werden. Die Kriterien dafür entsprechen der Geschäftsordnung des Kreistages. Die dazu erforderlichen Dokumente, wie Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens und die Gesellschaftsverträge sind entsprechend anzupassen.

 

Ausweitung der wirtschaftlichen Aktivität durch das Kommunalunternehmen und seiner Beteiligungen

Zur Wahrung der Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft und des Aufrechterhalts fairer Wettbewerbsbedingungen ist es unabdingbar, dass sich der Staat wirtschaftlich ausschließlich auf dem Gebiet der unmittelbaren Daseinsvorsorge betätigt. Wirtschaftliche Aktivitäten sind immer auch mit Risiken verbunden, für die im Falle eines kommunalen Unternehmens letztlich der Bürger und damit der Steuerzahler einzustehen hat. Dies verschafft kommunalen Unternehmungen im Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft wesentliche Vorteile, z.B. bei der Kreditbeschaffung.

Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg ist in einer Reihe von Geschäftsfeldern aktiv, bei denen es sich keinesfalls um Leistungen der Daseinsvorsorge handelt. Dazu gehören u.a. die Senioreneinrichtungen und die Gesundheitsdienstleistungen, insbesondere im ambulanten Bereich. Darüber hinaus werden innerhalb des Kommunalunternehmens Dienstleistungen erbracht, die andernorts durch private Unternehmungen ausgeführt würden.

Im Interesse fairer Wettbewerbsbedingungen und zur Wahrung der Entwicklungsmöglichkeiten der privaten Wirtschaft in den Geschäftsfeldern außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge sowie im Hinblick auf eine Minimierung des Risikos des Landkreises als Gewährträger bei wirtschaftlich negativen Entwicklungen möge der Kreistag beschliessen, dass künftige Investitionen durch das Kommunalunternehmen und seiner Beteiligungen in neue wirtschaftliche Einrichtungen der vorherigen Zustimmung des Kreistages bedürfen. Die Ausweitung der wirtschaftlichen Aktivität durch betriebliche Erweiterung oder der Übernahme von Betreiberverpflichtungen bedarf ebenfalls einer Zustimmung des Kreistages im Vorfeld. Dazu gehören unter anderem die Gründung neuer Gesellschaften oder die Erweiterung des bestehenden Geschäftsbetriebes durch Pachtverträge. Die dazu erforderlichen Dokumente, wie Satzung des Kommunalunternehmens und die Gesellschaftsverträge sind entsprechend anzupassen.

 

Künftige Entwicklung des Medizinischen Versorgungszentrums an der Main-Klinik in Ochsenfurt

Im Rahmen der Kreistagssitzung vom 23.7.2010 haben die Fraktionssprecher der Fraktionen von CSU, SPD, Grüne und UWG/FW deutlich gemacht, dass aus Ihrer Sicht keine weiteren kassenärztlichen Zulassungen in die Main-Klinik MVZ gGmbH eingebracht werden sollten. Die Ausschussgemeinschaft von FDP und ödp begrüßt dies ausdrücklich.

Im Interesse einer optimalen Patientenversorgung und der dafür erforderlichen reibungslosen Vernetzung von niedergelassenen Ärzten, der Main-Klinik gGmbH und der Main-Klinik MVZ gGmbH fordert der Kreistag die Geschäftsführung der Main-Klinik gGmbH auf, unverzüglich Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens der niedergelassenen Ärzte in die zukünftige Zusammenarbeit mit der Main-Klinik gGmbH und der Main-Klinik MVZ gGmbH zu treffen.

Der Kreistag beschließt ausserdem ausdrücklich, dass künftig keine weiteren kassenärztlichen Zulassungen in die Main-Klinik MVZ gGmbH eingebracht werden.