Zell am Main, 4. Juni 2018

Psychisch Kranken helfen, statt sie zu stigmatisieren

Die FDP Würzburg-Land kritisiert die Novelle des Bayerischen Psychen-Kranken-Hilfegesetzes (BayPsychKHG) und fordern dabei einige Verbesserungen. Grundsätzlich fordern wir psychisch Kranke nicht zu stigmatisieren, sondern Ihnen Hilfestellung für ein selbstbestimmtes Leben zu geben. Dabei muss der Fokus auf langfristiger Hilfestellung liegen. Dies beinhaltet auch ein möglichst hohes Angebot an ambulanter vor stationärer Versorgung. Konkret bedeutet das für uns:

1.       Streichung der automatisieren polizeilichen Meldung

Eine automatisierte polizeiliche Meldung und bei der Polizei selber über das Mindestmaß hinausgehende Dokumentation von Unterbringungen aller Art lehnen wir strikt ab. Aus keiner polizeilicher Maßnahme aufgrund von Erkrankungen darf ein gesellschaftlicher Nachteil entstehen.

2.       Krisenintervention beginnt mit der Aufnahme

In der Novelle des BayPsychKHG soll eine automatisierte Möglichkeit der Krisenintervention nach der Unterbringung eines Patienten angeboten werden. Grundsätzlich soll die beschützende Unterbringung immer die ultima Ratio bleiben. Bevor es dazu kommt soll auch die vorläufige polizeiliche Festnahme im Rahmen der Gefahrenabwehr mit anschließender amtsärztlicher Begutachtung geprüft werden. Dies verhindert richterlich angeordnete Zwangsaufenthalte in psychiatrischen Kliniken von bis zu sechs Wochen. Als Grundlage für solche Zwangsaufenthalte soll der Verlust der Selbstbestimmungsfähigkeit obligat als Kriterium eingeführt werden.

3.       Am Ende entscheidet der Patient

Das Recht auf informelle Selbstbestimmung eines jeden Patienten bleibt unangetastet. Dabei fordern wir auch Auskünfte gegenüber staatlichen Behörden außerhalb der geltenden Gesetze zu unterlassen. Inwiefern der Arbeitgeber unterrichtet wird soll mit dem Patienten aktiv besprochen werden.

4.       Die Behandlung endet nicht mit der Entlassung

Psychiatrische Erkrankungen verlaufen chronisch und können zu akuten Ausnahmezuständen führen Um diese zu vermeiden ist eine ambulante psychotherapeutische Weiterbehandlung unablässig. Um diese zu gewährleisten fordern wir in dringenden Fällen eine direkte Absprache mit niedergelassenen Psychotherapeuten zu erlauben und offensiv zu betreiben.

Florian Kuhl


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